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Wenn ich jemandem schuldhaft einen Schaden zufüge, dann bin ich gesetzlich dazu verpflichtet, diesen Schaden zu ersetzen, egal ob mir das jetzt passiert, weil ich unvorsichtig, leichtsinnig oder vergesslich war. Grundlage ist hier der § 823- Schadenersatzpflicht- des Bürgerlichen Gesetzbuches. Bei schuldhaft passierten Schäden sprechen wir von einer Verschuldenshaftung. Diese sind dann über die Privathaftpflichtversicherung gedeckt, wenn es sich um einen fahrlässig oder auch grob fahrlässigen Fall handelt.
Was nicht versichert ist, ist der Vorsatz. Wenn ich also absichtlich hingehe und einen Schaden bewusst verursache, dann gibt es hierfür keinen Versicherungsschutz.
Neben der Verschuldenshaftung gibt es auch noch eine Gefährdungshaftung. Das bedeutet man haftet auch ohne persönliches Verschulden. So gibt es die Gefährdungshaftung beispielsweise beim Auto. Denn allein der Besitz und Betrieb eines Autos führt zu einer gewissen Gefährdung der Umgebung. Auch wenn ich einen Hund besitze, spricht man hier von einer Gefährdungshaftung.
Deine Privathaftpflicht prüft im Schadenfall, ob und in welcher Höhe eine Schadensersatzpflicht besteht, übernimmt dann den Schadenersatz, wenn er denn berechtigt ist – und wehrt unberechtigte Ansprüche ab – notfalls auch vor Gericht. Da musst Du Dich dann aber nicht drum kümmern, das macht die Privathaftpflicht für Dich
Du hast also
Dann gibt es auch noch je nach Qualität einer Privathaftpflicht eine sogenannte Forderungsausfalldeckung
Für besondere Risiken gibt es spezielle Lösungen:
Daneben gibt es noch viele weitere Punkte, die man dann in einer ausführlichen Beratung bespricht
Das heisst, wenn du mich bittest dir beim Umzug zu helfen, und ich mache dabei etwas kaputt, dann wird dieser Schaden nur bezahlt, wenn die Gefälligkeitshandlungen mitversichert sind, denn jeder der um einen Gefallen bittet und derjenige der mir den Gefallen erfüllt, müssen wissen, dass das auf eigenes Risiko passiert
Hier musst du als Drohnenbesitzer auf jeden Fall die Qualität deiner Privathaftpflicht prüfen, um keine bösen Überraschungen zu erleben.
Denn nicht jede Privathaftpflicht hat dieses immense Risiko mitversichert, denn von einer Drohne geht immer auch Gefahr aus und von daher hat der Drohnenpilot für die gesetzliche Haftpflicht einzustehen.Der Schutz über die Privathaftpflicht gilt aber nur für die ausschließlich private Nutzung, Startgewicht der Drohne darf max. 5 kg sein und es darf nicht gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen werden.
Bitte nimm immer diesen Link wenn Du abschliessen willst, dann wirst Du auch von uns betreut.
Diese generelle Info ersetzt keine Beratung und erhebt auch keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es gilt immer der abgeschlossene Tarif bei der Versicherung.
Dies ist der Blog von Lars Laue. Allianz Generalvertreter. Die Homepage der Agentur Lars Laue Allianz Datteln findest Du unter
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